Sicherheit in Regalanlagen geht vor...
Regalprüfung nach DIN EN 15635/DGUV
Der Betreiber/Arbeitgeber einer gewerblichen ortsfesten Regalanlage ist verpflichtet, dass seine Regalanlage sicher für Mitarbeiter/Kunden ist (BetrSichV). Nicht nur die wöchentliche Sichtung Ihrer Regale durch die eigenen Mitarbeiter ist zwingend, sondern auch eine jährliche Sichtprüfung nach DIN EN 15635/DGUV durch eine befähigte Person.
Durch die Sichtkontrolle/Regalprüfung werden Schäden an der Regalanlage erkannt und beurteilt, um die Sicherheit der Regalanlage als solches zu gewährleisten.
Schon kleine Beschädigungen können schwerwiegende Folgen haben, wenn Sie nicht erkannt und beseitigt werden.
Nach der Prüfung:
Der Arbeitgeber muss Gefährdungen beurteilen und die daraus notwendige und geeignete Schutzmaßnahmen ableiten.
-
Bildtitel
Untertitel hier einfügen
Button
-
Bildtitel
Untertitel hier einfügen
Button
-
Bildtitel
Untertitel hier einfügen
Button
-
Bildtitel
Untertitel hier einfügen
Button
Leitern und Fußtritte müssen gesetzlich durch regelmäßige Kontrollen geprüft werden.
Leiternprüfung gemäß BetrSichV und DGUV
Auf Grund der h ohen Unfallrate durch beschädigte Leitern und Tritte ist der Betreiber bereitgestellte Leitern und Tritte für Mitarbeiter gemäß BetrSichV und DGUV Information 208-016 verpflichtet regelmäßig die Sicherheit und Sicherheitshinweise der Geräte zu überprüfen.
Der Betreiber/Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass eine beauftragte Person Leitern und Tritte mind. jährlich auf deren ordnungsgemäßen Zustand überprüft. Auch die Gebrauchsanweisung gemäß DIN EN 131-3 muss auf Lesbarkeit geprüft und ggf. erneuert werden. Leitern dürfen fachgerecht repariert oder gekürzt werden.
...besser, gleich, richtig...